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Schleswig-Holstein

Amtsgericht Flensburg

Zuständig für 57 Städte und Gemeinden mit rund 194.186 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Flensburg
Südergraben 22
24937 Flensburg
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr; außerhalb nach Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Große Rechtsantragstelle: Mo, Di, Do 9–12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung
+49 461 89-395
Fax
+49 461 89-434
Postanschrift
Postfach 11 51
24901 Flensburg
Website des Gerichts
schleswig-holstein.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Flensburg zuständig, festgelegt in §§ 3, 30 Landesjustizgesetz Schleswig-Holstein mit Anlage 1.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Flensburg?

Anschrift: Südergraben 22, 24937 Flensburg. Telefon: +49 461 89-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr; außerhalb nach Terminvereinbarung. E-Mail (Poststelle): verwaltung@ag-flensburg.landsh.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Flensburg zuständig?

Für 57 Städte und Gemeinden, darunter Flensburg, Harrislee, Handewitt, Glücksburg (Ostsee), Tarp, Sörup, Oeversee, Großenwiehe und weitere.

Hat das Amtsgericht Flensburg eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Große Rechtsantragstelle: Mo, Di, Do 9–12 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Telefon: +49 461 89-395. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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