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Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Landstuhl

Zuständig für 26 Städte und Gemeinden mit rund 62.554 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Landstuhl
Kaiserstraße 55
66849 Landstuhl
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo, Mi, Do 9–12 Uhr
E-Mail (Poststelle)
aglst@zw.mjv.rlp.de
Fax
+49 6371 931-222
Postanschrift
Postfach 1161
66841 Landstuhl
Website des Gerichts
aglst.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Landstuhl zuständig, festgelegt in § 6 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Landstuhl?

Anschrift: Kaiserstraße 55, 66849 Landstuhl. Telefon: +49 6371 931-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung. E-Mail (Poststelle): aglst@zw.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Landstuhl zuständig?

Für 26 Städte und Gemeinden, darunter Landstuhl, Bruchmühlbach-Miesau, Ramstein-Miesenbach, Schönenberg-Kübelberg, Waldmohr, Hütschenhausen, Kindsbach, Steinwenden und weitere.

Hat das Amtsgericht Landstuhl eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo, Mi, Do 9–12 Uhr. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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