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Saarland

Amtsgericht Neunkirchen

Zuständig für 2 Städte und Gemeinden mit rund 60.424 Einwohnern.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Neunkirchen
Knappschaftsstraße 16
66538 Neunkirchen
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Servicezeiten
Mo, Di, Do 8:30–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Mi und Fr 8:30–12:00 Uhr
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr; nachmittags nur nach vorheriger Vereinbarung
Fax
+49 6821 106-100
Website des Gerichts
saarland.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Neunkirchen zuständig, festgelegt in § 2 Gesetz betreffend die Organisation der ordentlichen Gerichte im Saarland.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Neunkirchen?

Anschrift: Knappschaftsstraße 16, 66538 Neunkirchen. Telefon: +49 6821 106-01. Servicezeiten: Mo, Di, Do 8:30–12:00 und 13:30–15:30 Uhr, Mi und Fr 8:30–12:00 Uhr. E-Mail (Poststelle): poststelle@agnk.justiz.saarland.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Neunkirchen zuständig?

Für 2 Städte und Gemeinden, darunter Neunkirchen, Spiesen-Elversberg.

Hat das Amtsgericht Neunkirchen eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8:30–12:00 Uhr; nachmittags nur nach vorheriger Vereinbarung. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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