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Rheinland-Pfalz

Amtsgericht Zweibrücken

Zuständig für 30 Städte und Gemeinden mit rund 55.419 Einwohnern. Zentral zuständig für Verfahren nach § 12 IntFamRVG (u. a. Kindesentführung nach dem Haager Übereinkommen) im OLG-Bezirk Zweibrücken.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Zweibrücken
Herzogstraße 2
66482 Zweibrücken
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Servicezeiten
Mo–Fr 9–12 Uhr; sonst nach Vereinbarung oder in Eilfällen
E-Mail (Poststelle)
agzw@zw.mjv.rlp.de
Fax
+49 6332 805-198
Postanschrift
Postfach 1441
66464 Zweibrücken
Website des Gerichts
agzw.justiz.rlp.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Zweibrücken zuständig, festgelegt in § 6 Gerichtsorganisationsgesetz Rheinland-Pfalz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Zweibrücken?

Anschrift: Herzogstraße 2, 66482 Zweibrücken. Telefon: +49 6332 805-0. Servicezeiten: Mo–Fr 9–12 Uhr; sonst nach Vereinbarung oder in Eilfällen. E-Mail (Poststelle): agzw@zw.mjv.rlp.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Zweibrücken zuständig?

Für 30 Städte und Gemeinden, darunter Zweibrücken, Contwig, Bechhofen, Obernheim-Kirchenarnbach, Hornbach, Dellfeld, Weselberg, Herschberg und weitere.

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