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Bayern

Amtsgericht Rosenheim

Zuständig für 47 Städte und Gemeinden mit rund 323.911 Einwohnern. Die Familienabteilung sitzt im Gebäude Justiz II, Rathausstraße 32, Rosenheim, nicht im Hauptgebäude.

Kontakt

Anschrift
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 8031 8074-104
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ro.bayern.de
Fax
+49 9621 962410758
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Außenstellen und Gerichtstage

Gerichtsbezirk

Für diese Orte ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig, festgelegt in Art. 5 Abs. 2 Bayerisches Gerichtsorganisationsgesetz.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Wie erreiche ich das Amtsgericht Rosenheim?

Anschrift: Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim. Telefon: +49 8031 8074-0. Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung. E-Mail (Poststelle): poststelle@ag-ro.bayern.de. Klagen und fristgebundene Schriftsätze bitte nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Für welche Orte ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig?

Für 47 Städte und Gemeinden, darunter Rosenheim, Kolbermoor, Bad Aibling, Bruckmühl, Wasserburg a. Inn, Raubling, Prien a. Chiemsee, Feldkirchen-Westerham und weitere.

Hat das Amtsgericht Rosenheim eine Rechtsantragstelle?

Ja. Zeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr. Telefon: +49 8031 8074-104. Dort können Sie Klagen und Anträge zu Protokoll geben, soweit kein Anwaltszwang besteht.

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