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Langenzenn · Landkreis Fürth · 10.438 Einwohner

Familiengericht für Langenzenn

Zuständig ist das Amtsgericht Fürth mit Sitz in Fürth.

Postleitzahlen in Langenzenn: 90579

Amtsgericht Fürth

Anschrift
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr sowie nach individueller Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11:30 Uhr
+49 911 7438-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-fue.bayern.de
Fax
+49 911 7438-199
Postanschrift
Postfach 1164
90701 Fürth
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Langenzenn zuständig?

Für Langenzenn (Landkreis Fürth) ist das Amtsgericht Fürth zuständig, Hallstraße 1, 90762 Fürth, Telefon +49 911 7438-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Langenzenn?

Zur Gemeinde Langenzenn gehören die Postleitzahlen 90579. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Fürth geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr sowie nach individueller Terminvereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Langenzenn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Fürth ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Fürth