Oberasbach · Landkreis Fürth · 17.647 Einwohner
Familiengericht für Oberasbach
Zuständig ist das Amtsgericht Fürth mit Sitz in Fürth.
Amtsgericht Fürth
- Anschrift
- Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 911 7438-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr sowie nach individueller Terminvereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–11:30 Uhr
+49 911 7438-0 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-fue.bayern.de
- Fax
- +49 911 7438-199
- Postanschrift
- Postfach 1164
90701 Fürth - Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG).
Ratgeber lesenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Oberasbach zuständig?
Für Oberasbach ist das Amtsgericht Fürth zuständig, Hallstraße 1, 90762 Fürth, Telefon +49 911 7438-0.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Oberasbach geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Fürth ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr erreichbar.