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Stein · Landkreis Fürth · 14.866 Einwohner

Familiengericht für Stein

Zuständig ist das Amtsgericht Fürth mit Sitz in Fürth.

Amtsgericht Fürth

Anschrift
Amtsgericht Fürth
Hallstraße 1
90762 Fürth
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr sowie nach individueller Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–11:30 Uhr
+49 911 7438-0
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-fue.bayern.de
Fax
+49 911 7438-199
Postanschrift
Postfach 1164
90701 Fürth
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Stein zuständig?

Für Stein ist das Amtsgericht Fürth zuständig, Hallstraße 1, 90762 Fürth, Telefon +49 911 7438-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Stein geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Fürth ist Mo–Fr 8–11:30 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Fürth