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Feldkirchen-Westerham · Landkreis Rosenheim · 10.742 Einwohner

Familiengericht für Feldkirchen-Westerham

Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Feldkirchen-Westerham: 83620

Amtsgericht Rosenheim

Anschrift
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 8031 8074-104
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ro.bayern.de
Fax
+49 9621 962410758
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Feldkirchen-Westerham zuständig?

Für Feldkirchen-Westerham (Landkreis Rosenheim) ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 8074-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Feldkirchen-Westerham?

Zur Gemeinde Feldkirchen-Westerham gehören die Postleitzahlen 83620. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Rosenheim geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Feldkirchen-Westerham geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Rosenheim ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rosenheim