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Kolbermoor · Landkreis Rosenheim · 19.094 Einwohner

Familiengericht für Kolbermoor

Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Amtsgericht Rosenheim

Anschrift
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 8031 8074-104
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ro.bayern.de
Fax
+49 9621 962410758
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Kolbermoor zuständig?

Für Kolbermoor ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 8074-0.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Kolbermoor geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Rosenheim ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rosenheim