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Prien a. Chiemsee · Landkreis Rosenheim · 10.915 Einwohner

Familiengericht für Prien a. Chiemsee

Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Prien a. Chiemsee: 83209

Amtsgericht Rosenheim

Anschrift
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 8031 8074-104
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ro.bayern.de
Fax
+49 9621 962410758
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Prien a. Chiemsee zuständig?

Für Prien a. Chiemsee (Landkreis Rosenheim) ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 8074-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Prien a. Chiemsee?

Zur Gemeinde Prien a. Chiemsee gehören die Postleitzahlen 83209. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Rosenheim geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Prien a. Chiemsee geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Rosenheim ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rosenheim