Wasserburg a. Inn · Landkreis Rosenheim · 12.375 Einwohner
Familiengericht für Wasserburg a. Inn
Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.
Postleitzahlen in Wasserburg a. Inn: 83512
Amtsgericht Rosenheim
- Anschrift
- Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- +49 8031 8074-0
- Servicezeiten
- Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung
- Rechtsantragstelle
- Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 8031 8074-104 - E-Mail (Poststelle)
- poststelle@ag-ro.bayern.de
- Fax
- +49 9621 962410758
- Website des Gerichts
- justiz.bayern.de
Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.
Gut zu wissen
Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.
Scheidung
Den Scheidungsantrag muss ein Anwalt stellen (§ 114 FamFG). Dem Antrag kann der andere Ehegatte ohne eigenen Anwalt zustimmen.
Ratgeber lesenSorge und Umgang
Außerhalb eines Scheidungsverfahrens können Sie Anträge zu Sorge und Umgang ohne Anwalt stellen. Verfahren zu Aufenthalt und Umgang des Kindes laufen vorrangig und beschleunigt (§ 155 FamFG). Das Gericht hört das Jugendamt an (§ 162 FamFG).
Ratgeber lesenZuständiges Jugendamt findenVerfahrenskostenhilfe
Wer die Kosten nicht tragen kann und Aussicht auf Erfolg hat, bekommt auf Antrag Verfahrenskostenhilfe (§ 76 FamFG mit §§ 114 ff. ZPO).
Ratgeber lesenGewaltschutz
Gewaltschutzsachen sind Familiensachen (§ 111 Nr. 6 FamFG): Schutzanordnungen und Wohnungszuweisung beantragen Sie beim Familiengericht.
Ratgeber lesen
Häufige Fragen
Welches Familiengericht ist für Wasserburg a. Inn zuständig?
Für Wasserburg a. Inn (Landkreis Rosenheim) ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 8074-0.
Welche Postleitzahlen gehören zu Wasserburg a. Inn?
Zur Gemeinde Wasserburg a. Inn gehören die Postleitzahlen 83512. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist das Amtsgericht Rosenheim geöffnet?
Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung.
Wann ist die Rechtsantragstelle für Wasserburg a. Inn geöffnet?
Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Rosenheim ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.