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Wasserburg a. Inn · Landkreis Rosenheim · 12.375 Einwohner

Familiengericht für Wasserburg a. Inn

Zuständig ist das Amtsgericht Rosenheim mit Sitz in Rosenheim.

Postleitzahlen in Wasserburg a. Inn: 83512

Amtsgericht Rosenheim

Anschrift
Amtsgericht Rosenheim
Bismarckstraße 1
83022 Rosenheim
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Servicezeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Rechtsantragstelle
Mo–Fr 8–12 Uhr
+49 8031 8074-104
E-Mail (Poststelle)
poststelle@ag-ro.bayern.de
Fax
+49 9621 962410758
Website des Gerichts
justiz.bayern.de

Geprüft am 30.09.2026 auf der offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Klagen und fristgebundene Schriftsätze nicht per einfacher E-Mail einreichen.

Gut zu wissen

Das Wichtigste für Verfahren vor dem Familiengericht.

Häufige Fragen

Welches Familiengericht ist für Wasserburg a. Inn zuständig?

Für Wasserburg a. Inn (Landkreis Rosenheim) ist das Amtsgericht Rosenheim zuständig, Bismarckstraße 1, 83022 Rosenheim, Telefon +49 8031 8074-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Wasserburg a. Inn?

Zur Gemeinde Wasserburg a. Inn gehören die Postleitzahlen 83512. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist das Amtsgericht Rosenheim geöffnet?

Servicezeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; Mo–Do 13–16 Uhr nur nach Terminvereinbarung.

Wann ist die Rechtsantragstelle für Wasserburg a. Inn geöffnet?

Die Rechtsantragstelle des Amtsgericht Rosenheim ist Mo–Fr 8–12 Uhr erreichbar. Dort können Sie Klagen und Anträge ohne Anwalt zu Protokoll geben.

Ebenfalls im Bezirk des Amtsgericht Rosenheim